Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AL 110/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,97889
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AL 110/14 (https://dejure.org/2017,97889)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.03.2017 - L 11 AL 110/14 (https://dejure.org/2017,97889)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. März 2017 - L 11 AL 110/14 (https://dejure.org/2017,97889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,97889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versicherter - Krankenkasse - Klage auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AL 110/14
    Steht - wie hier - die Erteilung einer Auskunft im Streit, ist die (echte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG die zulässige Klageart (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 13/12 R -, Rn 9; anders im Fall der Ablehnung, dann ist die Anfechtungs- und Leistungsklage die statthafte Klageart: BSG, aaO).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AL 110/14
    Die (echte) Leistungsklage ist auch nicht deswegen unstatthaft, weil die Rechtsordnung keinen Anspruch auf eine - im Sinne des Klägers - "objektiv richtige" Auskunft vorsieht (so Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 54, Rn 41 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R - dort allerdings nur für die Rechtsauskunft verneinend: Rn 21).
  • LSG Berlin, 24.09.1997 - L 9 KR 9/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AL 110/14
    Schon nach dem Wortlaut des § 83 Abs. 1 SGB X, der den Anspruch auf Auskunft auf gespeicherte Daten (bzw. den Zweck der Speicherung) und die Weitergabe erstreckt, kann sich dieser Anspruch nur auf bestehende Akten beziehen (so auch: Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 24. September 1997 - L 9 KR 9/97 -, Rn 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht